Private Grundstücksveräußerungen (ImmoESt)

30% ImmoESt sind auf den Veräußerungsgewinn zu zahlen.
Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten.

Es können allerdings nicht alle Kosten angerechnet werden, dies ist hier unter „Adaptierung der Anschaffungskosten“ beschrieben.

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html#heading_Adaptierung_der_Anschaffungskosten